Übersicht Fahrzeugklassen
Krafträder
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Kraftfahrzeuge bis 3,5t
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mittlere und schwere Lastkraftwagen
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kleine und große Kraftomnibusse
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Zugmaschinen und selbstfahrende Arbeitsmaschinen
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Mofa und Kfz bis 25 km/h - Prüfbescheinigung
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Berufskraftfahrer
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Um nähere Infos zu den jeweiligen Klassen zu erhalten, klicken Sie auf die Symbole.
Info:
Eine 3. EU-Führerschein-Richtlinie sorgte für eine weitere europäische
Vereinheitlichung der Führerscheine und führte zu Neuregelungen bei den
Fahrerlaubnisklassen. In Kraft traten die gesetzlichen Änderungen am
19.1.2013.
Für alle, die den Führerschein vor dem 19.1.2013 erworben haben, gelten die
Neuregelungen nur bezüglich der Punkte, in denen sich
Verbesserungen/Erweiterungen für den Fahrer ergeben. Beschränkungen, die mit
den neuen Regelungen einhergehen, gelten für alte Führerscheine nicht.
Zusammenstellung der wichtigsten Neuregelungen (gültig seit dem 19.1.2013):
Befristung des Führerscheins
Seit dem 19.01.2013 ausgestellte Führerscheine sind auf 15 Jahre
befristet. Bisher galten Führerscheindokumente unbefristet.
Nach Ablauf der 15 Jahre werden die Führerscheindokumente von der Verwaltung
umgetauscht, d.h. der Umtausch wird mit keiner
ärztlichen oder sonstigen Untersuchung oder Prüfung verbunden sein, sondern
geschieht aus Gründen der Fälschungssicherheit.
Bis 2033 müssen zusätzlich alle anderen - bisher unbefristet - ausgestellten
Führerscheine umgetauscht werden.
Einführung der Klasse AM
Die Klasse AM ist als neue Führerscheinklasse u.a. für Kleinkrafträder eingeführt worden. Sie umfasst zwei- und dreirädrige Kleinkrafträder sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge (Quads und Trikes), jeweils mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von bis zu 45 km/h und 50 ccm Hubraum bei Verbrennungsmotoren bzw. 4 kW Leistung bei Elektromotoren. Diese Fahrzeuge fielen bisher in die Fahrerlaubnisklassen M oder S.
Infoblatt "Alle
Führerscheine als PDF-Datei"